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Nicht datenschutzkonform: Nutzung von Google Fonts auf Webseiten

Das LG München I sprach einem Kläger 100 Euro Schadensersatz zu: Bei der dynamischen Einbindung von Google Fonts wurde die IP-Adresse der Webseitenbesucher ohne Einwilligung an Google übertragen.
7. Februar 2022 durch
Nicht datenschutzkonform: Nutzung von Google Fonts auf Webseiten
bloopark systems GmbH & Co KG, Korinna Jokers
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Viele Website-Builder wie WordPress, Elementor und Odoo integrieren eine Auswahl an Schriftarten über eine dynamische Google-Fonts-Anbindung. Somit kann der Webseitenbetreibende recht einfach eine neue Schriftart hinzufügen: Über fonts.google.com sucht man sich eine Schriftart aus, kopiert die URL und fügt diese im Theme unter Schriftarten ein. Im Handumdrehen ist die Schriftart auf der Webseite angepasst.

Jedoch wurde in diesem System eine Lücke entdeckt: der Datenschutz.


Dynamische Einbindung von Google Fonts kann datenschutzrechtlich problematisch sein

Die Betreiberin einer Webseite hatte die Schriftart auf ihrer Webseite über diese dynamische Google-Fonts-Integration eingebunden und dabei in ihrem Cookie-Banner nicht nach einer Einwilligung gefragt.

Werden Google Fonts dynamisch eingebunden, lädt der Browser der Besucher die benötigten Schriftdateien beim Seitenaufruf direkt von den Google-Servern. Dabei stellt der Browser eine Verbindung zu Google her, über die Informationen wie die IP-Adresse sowie weitere Metadaten (etwa Angaben zu Browser und Betriebssystem) übertragen werden können. Erfolgt das ohne Einwilligung der Webseitenbesucher, ist diese Datenübertragung datenschutzrechtlich problematisch.

Der Kläger hatte auf Schadensersatz und Unterlassung wegen der Verwendung von Google Fonts ohne Einwilligung geklagt und vor dem Landgericht München I gewonnen. Das LG München I sprach dem Kläger in diesem konkreten Fall 100 Euro Schadensersatz zu.


Die Lösung: Schriftarten lokal speichern

Um eine Übertragung von Nutzerdaten an Google beim Laden der Schriftarten zu vermeiden, können Google Fonts lokal auf dem eigenen Server eingebunden werden. Dadurch muss der Browser beim Seitenaufruf keine Verbindung zu den Google-Fonts-Servern herstellen.

Die benötigten Schriftdateien und den passenden CSS-Code können Sie beispielsweise über den Google Webfonts Helper beziehen. Anschließend werden die Schriftdateien lokal auf dem eigenen Server gespeichert und über das Stylesheet der Website eingebunden.

Wichtig ist, dass Sie anschließend alle verbleibenden Verweise auf die Google-Server entfernen, damit beim Seitenaufruf keine Verbindung mehr zu Google aufgebaut wird. In WordPress lässt sich das zum Beispiel durch das Entfernen des jeweiligen Font-Plugins oder über eine Anpassung in der functions.php erreichen.

Sie brauchen Hilfe bei der lokalen Speicherung und Einbindung der Google-Fonts-Schriftarten auf Ihrer Odoo-Webseite? Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter.

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Lokale Speicherung nicht möglich: Cookie-Banner-Lösung

Ist es Ihnen nicht möglich, die Schriftart lokal zu speichern, können Sie auf eine Cookie-Banner-Lösung zurückgreifen.

Der Cookie-Banner sollte in Standardschriften erstellt werden, die bereits lokal auf dem Gerät vorhanden sind, zum Beispiel Tahoma, Arial oder Trebuchet MS. Im Cookie-Banner muss die Einwilligung zur Nutzung von Google Fonts eingeholt werden – mit dem Hinweis, dass dabei Daten an Google übertragen und unter Umständen in den USA verarbeitet werden. Stimmt der Webseitenbesucher zu, wird die Seite mit der Google-Schriftart neu geladen.

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