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Artikel 50 EU AI Act: Grundlagen kostenlos, Umsetzung in Ihren Systemen

Was Artikel 50 seit dem 2. August 2026 verlangt, ist öffentlich nachlesbar – dafür sollte niemand bezahlen. Wir geben Ihnen Leitfaden, Prüfrahmen und KI-Register-Vorlage kostenlos mit. Bezahlt wird das, was sich daraus nicht ableiten lässt: die Analyse Ihrer konkreten Website, Ihres Shops, Ihrer Odoo-Umgebung und Ihrer Assistenten – und die Umsetzung in genau diesen Systemen.

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Oder zuerst die Selbsteinschätzung in sechs Fragen

Von bloopark – offizieller Odoo-Partner mit Fokus auf den DACH-Mittelstand. Technische und prozessuale Umsetzung in Ihren Systemen, keine Rechtsberatung.

Lupe über den Transparenzpflichten des EU AI Act, daneben Website, Shop und Odoo – Prüfung nach Artikel 50

Freiwillige Kennzeichnung: Dieses Bild wurde mit KI erzeugt. Wir wenden auf dieser Seite an, was wir umsetzen.

Zuerst: Wer trägt welche Pflicht?

Der AI Act unterscheidet zwei Rollen. Fast jede Fehleinschätzung in der Praxis beginnt damit, dass diese beiden verwechselt werden.

Anbieter – im englischen Text „provider“

Wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt (Artikel 3 Nummer 3). Bei den meisten Unternehmen sind das die Hersteller der eingesetzten Werkzeuge – nicht Sie. Achtung: ein Assistent, der unter Ihrer eigenen Marke läuft, kann Sie in die Anbieterrolle bringen.

Betreiber – im englischen Text „deployer“

Wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet (Artikel 3 Nummer 4). Das sind Sie, sobald Ihr Marketing, Ihre Redaktion, Ihr Shop oder Ihr Service KI einsetzt. Der englische Begriff lautet „deployer“, nicht „user“ – die Pflichten für veröffentlichte Inhalte hängen an dieser Rolle.

Was seit dem 2. August 2026 gilt

Artikel 50 des EU AI Act regelt Transparenz, keine Verbote. Sechs Punkte sind für Unternehmen relevant, die KI in Marketing, Website, Shop oder Kundenkommunikation einsetzen.

Artikel 50 Absatz 1 · Anbieter

Erkennbare KI-Interaktion

Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen erkennbar machen, dass es sich um KI handelt. Die Pflicht richtet sich an die Anbieter des Systems. Bei einem Assistenten, der unter Ihrer eigenen Marke läuft, kann diese Rolle auch auf Ihr Unternehmen zutreffen.

Artikel 50 Absatz 2 · Anbieter

Maschinenlesbare Markierung

Anbieter generativer KI-Systeme müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren. Für Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen und vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, setzt Artikel 111 Absatz 4 eine Frist bis zum 2. Dezember 2026, um Artikel 50 Absatz 2 zu erfüllen. Als Betreiber tragen Sie diese Pflicht nicht – wohl aber ein praktisches Interesse daran, vorhandene Herkunftsdaten in Ihren Systemen nicht zu verlieren.

Artikel 50 Absatz 3 · Betreiber

Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung

Wer ein System zur Emotionserkennung oder zur biometrischen Kategorisierung einsetzt, muss die davon betroffenen Personen über den Betrieb des Systems informieren und die personenbezogenen Daten nach DSGVO verarbeiten. Entscheidend ist der Bezug zu biometrischen Daten. Stimmungsanalyse auf Texten oder eine einfache Tonalitätsbewertung im Service-Tool fällt nicht automatisch darunter; ob ein Voice-Agent erfasst ist, hängt davon ab, ob er die Stimme als biometrisches Merkmal auswertet. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Artikel 50 Absatz 4 · Betreiber

Bild, Audio und Video

Wer KI-generierte oder KI-bearbeitete Bild-, Audio- oder Videoinhalte veröffentlicht, die echt wirken könnten, muss dies offenlegen. Diese Pflicht trifft die Betreiber, also Ihr Unternehmen oder Ihre Agentur. Eine Absicht zu täuschen ist dafür nicht erforderlich.

Artikel 50 Absatz 4 · Betreiber

KI-Texte: engerer Anwendungsbereich als oft angenommen

Die Offenlegungspflicht für KI-generierte Texte gilt für Veröffentlichungen, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren. Sie entfällt bei inhaltlicher menschlicher Prüfung mit klarer redaktioneller Verantwortung. Normale Produkttexte und Newsletter fallen in der Regel nicht darunter.

Artikel 50 Absatz 5 · Form

Klar, unterscheidbar und barrierefrei

Die Information muss klar und unterscheidbar spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Exposition vorliegen – und den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Der Artikel nennt selbst kein Regelwerk; für Unternehmen im Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ergeben sich diese Anforderungen aus dem BFSG. Das ist der Punkt, der in der Umsetzung fast immer vergessen wird.



 
Artikel 4 · Anbieter und Betreiber

Auch wenn Artikel 50 Sie nicht betrifft: KI-Kompetenz

Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 und richtet sich an Anbieter und Betreiber. Er verlangt Maßnahmen, die die Entwicklung von KI-Kompetenz des eigenen Personals und der in eigenem Auftrag handelnden Personen fördern – abgestuft nach Vorkenntnissen und Einsatzkontext.

Wichtig für die Einordnung: Artikel 4 Absatz 1 stellt ausdrücklich klar, dass die Vorschrift Anbieter oder Betreiber nicht verpflichtet, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren, und im Bußgeldkatalog des Artikel 99 ist Artikel 4 nicht aufgeführt. Artikel 50 dagegen ist dort ausdrücklich erfasst. Artikel 4 ist damit keine Schulungspflicht mit Zertifikatszwang, aber eine Pflicht, die praktisch jeden Betreiber erreicht – auch den, der nach dem Check feststellt: an unseren Inhalten ist nichts zu kennzeichnen.

Artikel 4 ist eine eigene Pflicht, kein Nebenprodukt der Kennzeichnung. Was sie konkret verlangt, hängt von Vorkenntnissen und Einsatzkontext ab und ist getrennt zu bewerten. Eine interne Richtlinie und eine dokumentierte Einweisung sind dafür übliche Bausteine – sie ersetzen diese Bewertung nicht.

Wen erreicht welche Pflicht?

  • Artikel 50: nur bei betroffenen Inhalten oder Systemen
  • Artikel 4: bei jedem beruflichen KI-Einsatz
  • Beide Pflichten gelten unabhängig voneinander

Erstgespräch buchen

Was das in der Praxis bedeutet

Nicht jedes KI-generierte Asset erfordert dieselbe Kennzeichnung. Die folgende Einordnung folgt dem Wortlaut von Artikel 50 und den Leitlinien der EU-Kommission vom Juli 2026. Die abschließende rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt Ihrer Rechtsberatung vorbehalten.

Fotorealistische KI-Bilder in Marketing und Website

Maßgeblich ist nicht der Fotorealismus, sondern die Deepfake-Definition: Der Inhalt muss realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen merklich ähneln und als echt wahrgenommen werden können. Ob auch rein synthetische, aber glaubwürdige Darstellungen erfasst sind, ist eine Auslegungsfrage – die Beispiele der Kommission deuten in diese Richtung, der Wortlaut entscheidet es nicht.

Produktfoto mit KI-generiertem Hintergrund

Ein echtes Produkt in einer KI-generierten Umgebung ist nach den Beispielen der Kommission in der Regel nicht offenlegungspflichtig, solange das Produkt selbst nicht verändert oder irreführend dargestellt wird. Wird das Produkt selbst geschönt, ändert sich die Bewertung.

Abstrakte und erkennbar unrealistische Motive

Illustrationen, Fantasieszenen und Motive, die erkennbar nicht real sein können, liegen nach den Leitlinien in der Regel außerhalb der Definition. Auch übliche Bildbearbeitung wie Farbkorrektur oder Zuschnitt fällt nicht darunter.

Produkttexte, Kategorietexte, Newsletter

Für rein kommerzielle Inhalte greift die Textpflicht in der Regel nicht. Anders kann es aussehen, wenn Aussagen zu Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit oder Finanzen getroffen werden. Ein dokumentierter redaktioneller Freigabeprozess ist hier der wirksamste Hebel.

Chatbots, Assistenten und Voice-Agents

Kunden sollten spätestens beim ersten Kontakt erkennen, dass sie mit einem KI-System sprechen. Ein Hinweis, der nur im Impressum oder in den AGB steht, genügt dafür in der Regel nicht.

Werbung und Kampagnenmotive

Die Erleichterung für erkennbar künstlerische, satirische oder fiktionale Werke ist nach den Leitlinien eng auszulegen und trägt bei überwiegend kommerziellen Inhalten in der Regel nicht.

Selbsteinschätzung in sechs Fragen

Dieselbe Logik, mit der wir im Review arbeiten – verkürzt auf sechs Fragen. Die Einordnung rechts ist eine erste fachliche Tendenz, keine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls.

Einzelfallprüfung

1. Veröffentlichen Sie Bilder, Videos oder Audioinhalte, die ganz oder teilweise mit KI erzeugt wurden?

Dann ist zu prüfen, ob die Inhalte unter die Deepfake-Definition von Artikel 50 Absatz 4 fallen: merkliche Ähnlichkeit zu realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen und der Eindruck, echt zu sein. Fotorealismus allein entscheidet das nicht.

Vermutlich nicht betroffen

2. Tauschen Sie bei echten Produktfotos lediglich Hintergrund oder Umgebung aus, ohne das Produkt selbst zu verändern?

Nach den Beispielen der Kommission in der Regel unkritisch. Entscheidend ist die Produkttreue, nicht die synthetische Herkunft des Hintergrunds.

Vermutlich nicht betroffen

3. Nutzen Sie ausschließlich abstrakte oder erkennbar unrealistische KI-Motive?

Solche Motive liegen nach den Leitlinien in der Regel außerhalb der Definition. Sinnvoll bleibt eine kurze Dokumentation dieser Einordnung.

Handlungsbedarf wahrscheinlich

4. Läuft auf Ihrer Website, im Shop oder in der Telefonie ein Chatbot, Assistent oder Voice-Agent?

Dann geht es um die Erkennbarkeit beim ersten Kontakt – und um die Frage, ob Sie durch eigenes Branding in die Anbieterrolle rutschen.

Einzelfallprüfung

5. Wertet eines Ihrer Systeme Emotionen anhand biometrischer Daten aus oder kategorisiert Personen anhand solcher Daten?

Dann ist zu prüfen, ob die Auswertung tatsächlich auf biometrischen Daten beruht – nur dann greift Artikel 50 Absatz 3 als Betreiberpflicht, zusammen mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen. Textbasierte Stimmungsanalyse ist das in der Regel nicht.

Ermessensfrage

6. Entstehen KI-Texte mit Aussagen zu Gesundheit, Sicherheit, Nachhaltigkeit oder Finanzen – ohne dokumentierte redaktionelle Freigabe?

Hier entscheidet der Gegenstand, nicht der Kanal. Ein benannter Freigabeschritt verwandelt die Unsicherheit in eine klare Ausnahme.

Mehr als eine Frage mit Ja beantwortet? Dann lohnt sich der Prüfrahmen – und ein Gespräch von 45 Minuten.

Erstgespräch buchen

Was Sie jetzt prüfen sollten

Diese zehn Punkte bilden den Prüfrahmen, mit dem wir im KI-Transparenz-Check arbeiten. Er ist bewusst praktisch gehalten und liefert am Ende eine Liste, die Sie priorisiert abarbeiten können.

Prüfrahmen als PDF anfordern

Zehn Punkte auf zwei Seiten, ohne Verkaufstext.

KI-Inventar

Welche Werkzeuge erzeugen oder verändern heute kundenseitige Inhalte – in Marketing, Redaktion, Shop, Support und Vertrieb?

Bildbestand

Welche Assets sind KI-generiert oder KI-bearbeitet, wie fotorealistisch sind sie, und ist das an irgendeiner Stelle dokumentiert?

Website und Shop

Wo erscheinen diese Inhalte konkret: Produktbilder, Kategoriebilder, Hintergründe, Banner, Landingpages, Blog, Social-Vorschaubilder?

Assistenten und Automatisierung

Gibt es beim ersten Kontakt einen erkennbaren Hinweis – im Chat-Widget, im Voice-Agent, in automatisierten E-Mail-Antworten?

Redaktioneller Freigabeprozess

Wer prüft KI-Texte inhaltlich, mit welcher Fachkompetenz, und wer trägt die dokumentierte redaktionelle Verantwortung?

Kennzeichnungslogik

Wie und wo wird gekennzeichnet? Entscheidend ist eine wartbare Systematik statt manueller Einzelfälle, die beim nächsten Release verloren gehen.

Barrierefreiheit des Hinweises

Ist der Transparenzhinweis auch für Screenreader und bei Tastaturbedienung wahrnehmbar? Artikel 50 Absatz 5 verlangt Konformität mit den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen.

Metadaten und Herkunft

Bleiben vom Anbieter eingebettete Herkunftsinformationen beim Upload, bei der Bildkonvertierung und im CDN erhalten oder werden sie entfernt?

Rollen, Richtlinie und Nachweisbarkeit

Existiert eine interne Richtlinie, und lässt sich je Asset nachvollziehen, mit welchem Werkzeug es entstanden ist, wann, und wer es freigegeben hat?

Agenturen und Zulieferer

Ist geregelt, was Agenturen, Fotografen und Content-Dienstleister über KI-Anteile in gelieferten Inhalten offenlegen müssen?

Kostenlos

Praxispaket Artikel 50

Grundlagenwissen zu Artikel 50 ist öffentlich verfügbar. Dafür verlangen wir kein Geld. Wir haben es für den praktischen Gebrauch aufbereitet – damit Sie Ihre Ausgangslage selbst einschätzen können, bevor Sie überhaupt mit uns sprechen.

  • Praxisleitfaden Artikel 50, 12 Seiten – die fünf Absätze in Klartext, Anbieter- und Betreiberpflichten getrennt, sechs Praxisfälle mit Begründung, beide Stichtage, Sanktionsrahmen realistisch eingeordnet.
  • Prüfrahmen-Checkliste – zehn Prüfpunkte als Arbeitsbogen zum Ausfüllen, plus die Selbsteinschätzung in sechs Fragen mit Auswertung.
  • KI-Register-Vorlage als Excel-Datei – Werkzeuge, Inhaltsarten, Rolle, Einordnung, Kennzeichnungsstand und Prüftermine an einer Stelle, mit Auswertung.

Damit kommen Sie ohne uns ein gutes Stück weit. Bezahlt wird bei uns erst das, was sich aus allgemeinem Material nicht ableiten lässt: die Einordnung Ihrer konkreten Systeme und die Umsetzung. Zu den Paketen

Diese Informationen dienen der fachlichen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Paket anfordern

Sie erhalten die drei Dateien direkt im Anschluss zum Download. Kein Vertriebsanruf, kein Abonnement.

Wir verwenden Ihre Angaben, um Ihnen das Praxispaket bereitzustellen und den Bezug nachvollziehbar zu halten. Näheres in der Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit unter info@bloopark.de widerrufen.

Lieber erst sprechen? 45-minütiges Erstgespräch buchen – ebenfalls kostenlos.

Wie groß ist das Risiko realistisch?

Die kursierenden Millionenbeträge sind Obergrenzen und für den Mittelstand die unwahrscheinlichste Variante. Nützlicher ist eine nüchterne Einordnung in drei Stufen.

Der gesetzliche Rahmen

Artikel 99 Absatz 4 nennt für Verstöße gegen Artikel 50 Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das ist ein Höchstrahmen, keine Regelstrafe, und die nationale Ausgestaltung liegt bei den Mitgliedstaaten.

Was für KMU tatsächlich gilt

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups kehrt Artikel 99 Absatz 6 die Regel um: Es gilt der jeweils niedrigere der beiden Werte. Wer die „15 Millionen oder 3 Prozent“ ungefiltert auf den Mittelstand überträgt, rechnet mit der falschen Zahl.

Das näherliegende Szenario

Im deutschen Markt kommt Druck erfahrungsgemäß zuerst von der Seite: eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände, ausgelöst durch eine öffentlich sichtbare Website. Das ist schneller, billiger anzustoßen und trifft genau die Inhalte, um die es hier geht. Ob ein konkreter Fall dazu taugt, ist eine Rechtsfrage – die Angreifbarkeit reduzieren ist eine technische.

Wie bloopark unterstützt

Die Rechtslage erklären wir kostenlos. Unsere Arbeit beginnt danach: an Ihren tatsächlichen Systemen, Prozessen, Inhalten und Ihrer Odoo-Umgebung – erst Klarheit über den Bestand, dann eine tragfähige Kennzeichnung, dann ein Prozess, der auch beim nächsten Release und der nächsten Kampagne noch hält.

Review und Inventar

Wir sehen uns Ihre Systeme an, nicht ein allgemeines Modell: welche KI-Werkzeuge bei Ihnen tatsächlich im Einsatz sind und welche kundenseitigen Inhalte sie erzeugen – über Website, Shop, Odoo, Newsletter und Assistenten hinweg.

Technische Einordnung und Gap-Analyse

Wir trennen für Ihren konkreten Bestand, was nach Artikel 50 betroffen ist, was nicht und was Ermessensspielraum hat – Befund für Befund, als priorisierte Grundlage für Ihre rechtliche Bewertung, nicht als deren Ersatz.

Umsetzung in Odoo und Website

Wir setzen um, statt zu empfehlen: Kennzeichnung an Bildern und Inhalten, Transparenzhinweis im Chatbot oder Voice-Agent, Anpassung von Snippets, Produktdaten und Shop-Templates in Odoo und Website – wartbar statt handgestrickt, und barrierefrei wahrnehmbar.

Prozess und Nachweis

Freigabe- und Dokumentationsschritte in Odoo, eingepasst in Ihre bestehenden Abläufe statt daneben gestellt: klare Rollen, interne Richtlinie und eine Nachweislage, die auch in einem Audit oder Lieferantenfragebogen trägt. Auf Wunsch laufend betreut.

So sieht das Ergebnis aus

Sie erhalten einen Prüfbericht – kein Zertifikat und kein Siegel. Das ist bewusst so.

  • Geprüfter Umfang, Prüfdatum und angewandte Kriterien sind im Dokument benannt
  • Je Feststellung: betroffen, nicht betroffen oder Ermessen – mit Begründung
  • Priorisierte Lückenliste als Grundlage für die rechtliche Bewertung
  • Enthält den Hinweis: dies ist keine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle

Beispielseite anfordern Kostenloses Praxispaket

Der KI-Transparenz-Check

Das Grundlagenmaterial kostet nichts. Bezahlt wird die Arbeit an Ihren Systemen – in drei Schritten: Sie prüfen selbst, wir prüfen für Sie, wir setzen es um.

Kein Abo, keine Lizenzgebühr. Die beiden bezahlten Pakete sind einmalige Projektleistungen: Sie beauftragen einmal und bekommen ein Ergebnis.

Schritt 1 · Sie prüfen selbst

Praxispaket Artikel 50 kostenlos

0 €


Das Material, mit dem Sie Ihre Ausgangslage selbst einschätzen – ohne Gespräch, ohne Rechnung.

Für alle, die zuerst wissen wollen, ob sie überhaupt betroffen sind.

  • Praxisleitfaden, 12 Seiten, zu den fünf Absätzen von Artikel 50
  • Prüfrahmen mit zehn Punkten als Checkliste
  • Excel-Vorlage für Ihr KI-Register
  • Selbsteinschätzung in sechs Fragen


Kostenlos herunterladen

Schritt 2 · Wir prüfen für Sie

Basis-Check

290 € einmalig, zzgl. MwSt.


Wir sehen uns an, was bei Ihnen läuft, und sagen Ihnen schriftlich, was fehlt. Bewertung und Empfehlung, noch ohne Umsetzung.

Für kleine Shops, Websites und Solo-Selbstständige, die schnell Klarheit wollen.

  • Persönliche Prüfung Ihrer Website, Ihres Shops und Ihrer Odoo-Umgebung gegen Artikel 50
  • Schriftlicher Befund mit den konkreten Lücken
  • Klare Empfehlung, was zu tun ist
  • Ein Follow-up-Call, 30 Minuten

Basis-Check beauftragen

Schritt 3 · Wir setzen es um

Vollständiger Check + Umsetzung empfohlen

2.400 € einmalig, zzgl. MwSt.


Wir prüfen und setzen die Transparenzpflichten anschließend direkt in Ihren Systemen um – wirksam, nicht nur als Dokument.

Für Mittelständler mit mehreren Systemen oder laufendem KI-Einsatz.

  • Alles aus dem Basis-Check
  • Umsetzung der Transparenzpflichten: Kennzeichnung, KI-Register, Anbieter- und Nutzer-Hinweise
  • Einrichtung in Odoo und auf Ihrer Website
  • Zwei Follow-up-Calls
  • E-Mail-Support für 30 Tage

Erstgespräch buchen

Danach: laufende Prüfung, wenn Sie möchten

Neue Werkzeuge, neue Kampagnen, neue Releases: Kennzeichnung fällt selten am ersten Tag aus, sondern beim vierten Update. Auf Wunsch prüfen wir turnusmäßig nach – optional, gesondert beauftragt, kein Bestandteil der drei Pakete.

Größere Systemlandschaften

Mehrere Marken, Shops, PIM, CRM und Assistenten – mit Freigabe- und Dokumentationsprozess in Odoo. Umfang und Preis stimmen wir individuell ab.

Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, jeweils einmalig. Festpreise für eine Domain (Website inkl. Shop) und ein Odoo-System.

290 € einmalig, zzgl. MwSt.

Basis-Check beauftragen

Dafür brauchen Sie keinen Termin. Sie schicken uns die Eckdaten, wir bestätigen Umfang und Starttermin per E-Mail.

  • Sie senden das Formular ab. Zwei Minuten, keine Rückfragerunde vorab.
  • Wir bestätigen innerhalb eines Werktages Umfang und Starttermin per E-Mail und stellen die 290 € in Rechnung, zahlbar per Überweisung.
  • Befund und 30-Minuten-Call in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Freigabe.

Lieber zuerst sprechen? Erstgespräch buchen – 45 Minuten, kostenlos.

Ihre Angaben

Wir verwenden Ihre Angaben, um Ihre Bestellung zu bearbeiten. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Mit dem Absenden geben Sie eine Bestellung ab. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung per E-Mail zustande.

So läuft der Check ab

01

Praxispaket und Erstgespräch, kostenlos

Zuerst das kostenlose Material: Leitfaden, Prüfrahmen, KI-Register-Vorlage. Wenn Sie danach weitergehen wollen, 45 Minuten Gespräch, in denen wir Ihren KI-Einsatz einordnen und festlegen, welche Stufe sinnvoll ist. Ohne Vorbereitung Ihrerseits.

02

Review

Wir sehen uns Ihre Website, Ihren Shop, Ihre Odoo-Umgebung, Ihre Assistenten sowie Ihren Bild- und Textbestand an und erfassen die tatsächlich eingesetzten Werkzeuge.

03

Einordnung

Sie erhalten eine klare Trennung: betroffen, nicht betroffen, Ermessensspielraum – jeweils mit Begründung und Priorität.

04

Umsetzung

Kennzeichnung, Hinweise, Prozesse und Dokumentation gehen in Ihre bestehende Odoo- und Website-Struktur ein – in vorhandene Abläufe eingepasst, nicht als paralleles Verfahren daneben.

05

Betrieb

Optional und gesondert beauftragt: Wir prüfen turnusmäßig nach, wenn neue Werkzeuge, Kampagnen oder Releases hinzukommen.

 

Häufig gestellte Fragen

Die Fragen, die uns Bestandskunden zu Artikel 50 am häufigsten stellen.

Nein. Die Offenlegungspflicht knüpft nicht allein an die Herkunft eines Bildes an, sondern an seine Wirkung: relevant sind Inhalte, die echt wirken könnten. Abstrakte oder erkennbar unrealistische Motive fallen nach den Leitlinien der EU-Kommission in der Regel nicht darunter. Fotorealismus allein begründet die Pflicht aber nicht: Maßgeblich ist, ob der Inhalt realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen merklich ähnelt und als echt wahrgenommen werden kann. Genau diese Abgrenzung nehmen wir im Review vor.

Diese Pflicht richtet sich an die Anbieter der generativen KI-Systeme, nicht an Sie als Betreiber. Für Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen und vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, setzt Artikel 111 Absatz 4 eine Frist bis zum 2. Dezember 2026, um Artikel 50 Absatz 2 zu erfüllen. Praktisch relevant ist für Sie vor allem, dass Ihre eigenen Systeme vorhandene Herkunftsinformationen nicht unbemerkt entfernen.

Artikel 50 Absatz 5 verlangt eine klare und unterscheidbare Information spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Exposition, und diese Information muss den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Ein Hinweis, der erst in Dokumenten außerhalb der eigentlichen Nutzung auftaucht, erfüllt das in der Regel nicht.

Artikel 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und gilt seit dem 2. Februar 2025. Er verlangt Maßnahmen, die die Entwicklung von KI-Kompetenz des Personals fördern, abgestuft nach Vorkenntnissen und Einsatzkontext. Artikel 4 Absatz 1 stellt ausdrücklich klar, dass die Vorschrift Anbieter oder Betreiber nicht verpflichtet, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren; im Bußgeldkatalog des Artikel 99 ist Artikel 4 nicht aufgeführt. Artikel 50 ist dort ausdrücklich erfasst. Artikel 4 ist eine eigenständige Pflicht und gilt unabhängig davon, ob Inhalte zu kennzeichnen sind.

Nein. Wir arbeiten auf der technischen und prozessualen Seite: Inventar, Bewertungsrahmen, Umsetzung, Dokumentation. Das Ergebnis ist eine technische Einordnung mit priorisierter Lückenliste als Grundlage für die rechtliche Bewertung – nicht als deren Ersatz. Die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Ihrer Rechtsberatung vorbehalten.

Der Basis-Check endet mit der Bewertung Ihrer konkreten Umgebung: Sie erhalten einen schriftlichen Befund mit den konkreten Lücken, eine Empfehlung, was zu tun ist, und einen Follow-up-Call über 30 Minuten – aber es wird nichts an Ihren Systemen geändert. Check und Umsetzung schließt die Arbeit an: Wir bringen die Kennzeichnung in bis zu fünf Seiten- und Snippet-Typen sowie den Transparenzhinweis für einen Assistenten tatsächlich in Website, Shop und Odoo ein – als wartbare Logik, die auch nach dem nächsten Release noch greift. Wer von vornherein umsetzen lassen möchte, bucht direkt den vollständigen Check – der Basis-Check ist darin enthalten.

Das Grundlagenmaterial – Praxisleitfaden, Prüfrahmen-Checkliste und KI-Register-Vorlage – kostet nichts. Der Basis-Check kostet 290 €, der vollständige Check mit Umsetzung 2.400 € – jeweils einmalig, netto zzgl. MwSt. Kein Abo, keine Lizenzgebühr. Beides sind Festpreise für eine Domain (Website inkl. Shop) und ein Odoo-System. Bezahlt wird nicht die Erklärung der Rechtslage, sondern die Analyse Ihrer tatsächlich eingesetzten Systeme und die Umsetzung. Der vollständige Check enthält den Basis-Check bereits – Sie zahlen die Prüfung nicht zweimal. Mehrere Marken, Shops oder Systeme sowie die optionale laufende Prüfung kalkulieren wir zusätzlich.

Der Basis-Check läuft in der Regel innerhalb von zwei Wochen ab Freigabe. Die Umsetzung richtet sich nach Umfang und Release-Zyklus Ihrer Website und wird vorab abgestimmt.

Artikel 99 Absatz 4 nennt für Verstöße gegen Artikel 50 Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups gilt nach Artikel 99 Absatz 6 der jeweils niedrigere Wert. Das sind Höchstrahmen und keine Regelstrafen; die nationale Ausgestaltung liegt bei den Mitgliedstaaten. Im deutschen Markt liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände erfahrungsgemäß näher als ein Bußgeldverfahren.

Dann ist der Aufwand gering und der Zeitpunkt gut: Sobald KI-Inhalte über mehrere Kanäle und Systeme verteilt sind, wird eine nachträgliche Kennzeichnung deutlich teurer als eine einmal saubere Struktur. Und Artikel 4 zur KI-Kompetenz erreicht Sie auch dann, wenn an Ihren Inhalten nichts zu kennzeichnen ist.

Kostenlos ist alles, was allgemein gilt: der Praxisleitfaden zu Artikel 50, die Prüfrahmen-Checkliste mit zehn Prüfpunkten, die Selbsteinschätzung in sechs Fragen und die KI-Register-Vorlage. Dieses Material steht als Praxispaket zum Download bereit; ein Erstgespräch ist dafür nicht nötig. Bezahlt wird erst das, was sich daraus nicht ableiten lässt: die Analyse Ihrer konkreten Website, Ihres Shops, Ihrer Odoo-Umgebung und Ihrer Assistenten, die daraus abgeleiteten Lücken und die technische sowie prozessuale Umsetzung in Ihren Systemen.

Wo steht Ihr KI-Einsatz heute?

Fangen Sie kostenlos an: Leitfaden, Prüfrahmen und KI-Register-Vorlage reichen, um Ihre Ausgangslage selbst einzuordnen. Wenn Sie danach wissen wollen, was das für Ihre konkreten Systeme heißt, sprechen wir 45 Minuten darüber.

Praxispaket kostenlos anfordern Erstgespräch buchen

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der fachlichen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie beruhen auf der konsolidierten Fassung der Verordnung (EU) 2024/1689 vom 27. Juli 2026, den Änderungen durch die Verordnung (EU) 2026/1744, den Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 vom Juli 2026 und dem freiwilligen Code of Practice on Transparency of AI-generated Content. Auslegungsfragen sind teilweise offen; die verbindliche Auslegung obliegt den Gerichten. Bitte lassen Sie Ihren Einzelfall rechtlich prüfen. Stand: 16. September 2026.